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BGH, 28.10.1958 - VI ZR 212/57 |
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- BGH, 14.12.1953 - III ZR 183/52
Krankheitsbild. Anscheinsbeweis
Auszug aus BGH, 28.10.1958 - VI ZR 212/57
Entgegen der Meinung der Revision können die in der Entscheidung des III. Zivilsenats - BGHZ 11, 227 = NJW 54, 718 - entwickelten Grundsätze vom Anscheinsbeweis auf den vorliegenden Fall keine Anwendung finden, und zwar einmal deshalb, weil die Infektion mit Lues - um eine solche handelt es sich dort - in erster Linie durch unmittelbare Berührung von Mensch zu Mensch oder durch Bluttransfusion, dagegen nur in seltenen Ausnahmen durch Zwischenträger erfolgt, während die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche von Hof zu Hof fast ausnahmslos durch Zwischenträger verschiedenster Art vor sich geht.